10 Dinge, die Du als Pflegekraft von der Steuer absetzen kannst

Für dich lohnt sich der Aufwand einer Steuererklärung. Warum? In Deutschland ist die Einkommenssteuer progressiv. Für jeden Euro, den Du als Pflegekraft mehr verdienst, zahlst Du ein kleines bisschen mehr Steuern. Je mehr Du legal von Deinem Bruttoeinkommen abziehst, umso weniger Steuern zahlst Du, umso mehr Geld bekommst Du zurück. Doch das ist nur möglich, wenn Du Deine Steuererklärung machst.
Wir geben Dir als Pflegekraft Tipps für zehn Dinge, die Du von der Steuer absetzen kannst. Fast jeder kann beispielsweise die Kosten für den Arbeitsweg geltend machen. Du kannst Berufskleidung absetzen, Fortbildungen und sogar die Kirchensteuer. Aber wir erklären Dir auch einige spezielle Szenarien wie die Pflege von Angehörigen oder den berufsbedingten Umzug. Bei jedem Punkt erläutern wir Dir, was wichtig ist. So kannst Du bei Handwerkerkosten beispielsweise nur einen Teil des Arbeitslohns, nicht aber die Materialkosten absetzen. Zum Schluss beantworten wir einige der häufigsten Fragen von Pflegekräften zu ihrer Steuererklärung.
Pendlerpauschale und Berufskleidung
Starten wir zunächst einmal mit der Pendlerpauschale. Du kannst 0,30 Euro pro Kilometer Arbeitsweg angeben. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 0,38 Euro. Es ist egal, ob Du mit dem eigenen Auto fährst, den öffentlichen Personennahverkehr nutzt oder zu Fuß gehst. Bei einem Arbeitsweg von zwanzig Kilometern und 200 Arbeitstagen kannst Du beispielsweise 1.276 Euro Kosten geltend machen. Schon lohnt es sich für Dich, in der Steuererklärung Deine Werbungskosten selbst nachzuweisen, statt die Werbungspauschale von 1.230 Euro zu nutzen. Als Alternative zur Pendlerpauschale können Pflegekräfte auch ihr Ticket für den ÖPNV, beispielsweise das Deutschlandticket geltend machen.
Viele Pflegekräfte bekommen ihre Berufskleidung vom Arbeitgeber gestellt. Falls nicht, kannst Du die Anschaffungskosten geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Kleidung ausschließlich für den Beruf gedacht ist. Ist die Bekleidung auch im Alltag tragbar, wird sie steuerlich nicht berücksichtigt. Weiße Hosen beispielsweise gelten nur bei Pflegekräften, Ärzten oder Therapeuten als Berufskleidung. Normale weiße Polo-Shirts, Socken oder Schuhe kannst Du als Pflegekraft nicht angeben. Reinigungskosten, sprich Waschen, Trocknen und Bügeln kannst Du anführen, wenn Du für die Arbeitskleidung Deine private Waschmaschine oder Deinen Trockner benutzt. Die abziehbaren Kosten ermittelt die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Für einen drei Personen-Haushalt kannst Du pro Kilo Buntwäsche bei 60 Grad einen Betrag von 0,41 Euro ansetzen, pro Kilo Bügelwäsche sind es 0,05 Euro.
Fortbildung und Dienstreisen
Wann können Pflegekräfte eine Fortbildung als Werbungskosten geltend machen? Sie muss grundsätzlich dem Erwerb, der Erhaltung oder der Sicherung Deiner Tätigkeit dienen. Kosten, die Dir im Rahmen Deiner ersten oder zweiten Berufsausbildung zur Pflegekraft entstehen, sind bis zu einem Betrag von 6.000 Euro im Jahr absetzbar. Oder Du bist bereits eine Pflegekraft und belegst Seminare oder Kurse, die für Deinen Beruf wichtig sind. Diese Gebühren kannst Du unbegrenzt steuerlich geltend machen. Ebenso Fachbücher oder E-Books. Obwohl Du Belege erst auf Anfrage an das Finanzamt schickst, empfiehlt sich bei Fortbildungskosten eine kleine Excel-Tabelle mit Gebühren oder Reisekosten aufzustellen. Steuern spart, wer Steuern plant.
Vielleicht sind Dienstreisen kein großer Posten bei Dir, doch Du kannst sie absetzen. Bei Dienstreisen fallen meist Reisekosten an, hier kannst Du die Kilometerpauschale von 0,30 Euro nutzen. Auch für die Verpflegung gibt es Pauschalen, am An- und Abreisetag darfst Du 14 Euro ansetzen bei vollen Tagen 28 Euro. Übrigens gelten bei Dienstreisen keine Mindestentfernung. Deine Dienstreise kann Dich nur auf die andere Straßenseite führen, wenn Du beispielsweise in einer angeschlossenen Einrichtung eine Fortbildung machst. Die Reise muss nur mindestens acht Stunden dauern. Für die Verpflegungspauschalen brauchst Du keine gesonderten Nachweise. Du benötigst lediglich einen Beleg für die Teilnahme an der Fortbildung.
Bewerbung und außergewöhnliche Belastungen
Vielleicht möchtest Du Dich als Pflegekraft beruflich verändern? Wenn Du eine neue Arbeitsstelle suchst, dann kannst Du alle Kosten, die Dir dadurch entstehen, von der Steuer absetzen. Kopien Deiner Zeugnisse, Porto- oder Telefonkosten, ebenso Reisekosten zu Bewerbungsgesprächen. Es spielt keine Rolle, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Verschickst Du Deine Bewerbungsmappe via E-Mail, kannst Du 2,50 Euro pauschal absetzen. Ziehst Du den Postweg vor, sind es sogar 8,50 Euro. Verlangt Dein neuer Job als Pflegekraft einen Wohnungswechsel, kannst Du auch die Umzugskosten in Deiner Steuererklärung aufführen.
Das Thema außergewöhnliche Belastungen ist etwas komplizierter. Einige Belastungen kannst Du von der Steuer absetzen, wenn diese eine gewisse Größe, einen gewissen zumutbaren Betrag überschreiten. Dazu zählen verschiedene Krankheitskosten, Zahnersatzkosten oder Kosten für – ärztlich verschriebene - Brillen und Kontaktlinsen. Kosten in Verbindung mit der Geburt eines Kindes, Anwalts- oder Prozesskosten, Bestattungs- oder Pflegekosten sind weitere Beispiele, die Liste lässt sich deutlich länger fortführen. Es handelt sich um einmalige Ereignisse, die eine besondere Belastung darstellen. Was als außergewöhnlich belastend gilt, ist in einer Tabelle geregelt. Kleines Beispiel, wenn Du unter 15.000 Euro verdienst und keine Kinder hast, liegt die außergewöhnliche Belastung bei mindestens 5 % Deines Einkommens.
Haushaltsnahe Dienstleistungen, private Vorsorge und Spenden
Auch wenn Du keine Putzfrau beschäftigst, kannst Du Handwerksleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Maximal 20 % dieser Leistung kannst Du in der Steuererklärung ansetzen. Wichtig ist zu wissen, dass Du nur die Lohnkosten, nicht aber die Materialkosten geltend machen kannst. Achte bei der Rechnungsstellung darauf, dass die beiden Positionen - Arbeitslohn und Material - separat aufgeführt werden. Mehr als 1.200 Euro an dieser haushaltsnahen Dienstleistungen kannst Du pro Jahr nicht absetzen. Sprich, Rechnungen bis maximal 6.000 Euro werden anerkannt.
Zu haushaltsnahen Aufwendungen zählen viele Tätigkeiten, die Du auch als Mieter im Rahmen einer Nebenkostenabrechnung bezahlst und somit absetzen darfst. Beispielsweise Kosten für den Hausmeister, die Gartenpflege, die Treppenhausreinigung oder den Winterdienst. Wieder werden 20 % der Lohnkosten erstattet, aber für Rechnungen bis insgesamt 20.000 Euro. Du kannst also maximal 4.000 Euro gelten machen. Achtung, für alle Arbeiten müssen Belege vorliegen.
Pflegekräfte können verschiedene Vorsorgeleistungen absetzen wie Beiträge zur Riester-Rente, zur Rürup-Rente oder Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Andere absetzbare Versicherungen sind beispielsweise Deine Haftpflichtversicherung, Deine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine private Krankenzusatzversicherung oder eine Unfall- oder Lebensversicherung. Für all diese Positionen gibt es Maximalbeträge. Zu guter Letzt lässt Dich das Finanzamt sogar Herzensanliegen wie Spenden und Vereinsbeiträge geltend machen.